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   BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00   

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BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00 (https://dejure.org/2000,2271)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2000 - 7 B 26.00 (https://dejure.org/2000,2271)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 7 B 26.00 (https://dejure.org/2000,2271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 3; VwGO § 133 Abs. 6
    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis; Divergenz; Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Gartenbaubetrieb - Veräußerung - Anscheinsbeweis - Divergenz - Verfahrensmangel - Überzeugungsgrundsatz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis; Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsaufhebung wegen Verfahrensfehlers

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; VwGO § 133 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3; VwGO § 133 Abs. 6
    Offene Vermögensfragen - Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis; Divergenz; Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 3 VermG; § 133 Abs. 6 VwGO
    Vermögensrecht/unlautere Machenschaft bei ausreisebedingter Grundstücksveräußerung/Anscheinsbeweis/Nichtzulassungsbeschwerde/Abweichungsrüge/Aufhebung wegen Verfahrensmangel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 611 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    Die nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung, daß die Veräußerung eines Grundstücks oder Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausreise aus der DDR auf unlautere Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG) zurückzuführen ist, greift auch dann ein, wenn der Vermögenswert verkauft worden ist, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (wie Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).

    Die Vermutung gilt also sowohl dann, wenn der Ausreisewillige in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis den Veräußerungsentschluß bereits vor Stellung des Ausreiseantrags gefaßt und den Vermögenswert nach Antragstellung veräußert hat (Beschluß vom 20. März 1996 - BVerwG 7 B 73.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 69), als auch für solche Fälle, in denen der Vermögenswert verkauft wurde, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (Beschluß vom 3. April 1998 - BVerwG 7 B 449.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 148; Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    Eine begründete Abweichungsrüge steht der Aufhebung eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffenen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits durch Beschluß (§ 133 Abs. 6 VwGO) nicht entgegen, wenn das Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht führen würde (im Anschluß an Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10).

    Unbeschadet dessen, daß sich die geltend gemachte Grundsatzrüge in eine Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) umdeuten läßt, führt auch eine solche Abweichung deswegen nicht zur Zulassung der Revision, weil das angegriffene Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der aller Voraussicht nach auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht zwingen würde; in derartigen Fällen schließt der Zweck der Divergenzrevision, die Wahrung der Rechtseinheit sicherzustellen, nicht aus, daß der beschließende Senat im Interesse der Prozeßökonomie von der Ermächtigung zur Aufhebung und Zurückverweisung Gebrauch macht (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10; Beschluß vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170 ; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, streitet bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden im Regelfall eine Vermutung dafür, daß diese auf eine staatliche Nötigung und damit auch auf Machtmißbrauch zurückzuführen sind; die nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung erstreckt sich darauf, daß erstens die staatlichen Organe in dieser Weise Druck ausgeübt haben und daß zweitens dieses Vorgehen ursächlich für den durch Veräußerung oder Verzicht herbeigeführten Vermögensverlust war (Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 ).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    Der Anscheinsbeweis greift in derartigen Fällen immer dann ein, wenn ein Ausreiseantrag gestellt wurde, ein Grundstück vor der Ausreise veräußert wurde und der Ausreisewillige mit staatlicher Genehmigung aus der DDR ausgereist ist (Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88; stRspr).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    Unbeschadet dessen, daß sich die geltend gemachte Grundsatzrüge in eine Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) umdeuten läßt, führt auch eine solche Abweichung deswegen nicht zur Zulassung der Revision, weil das angegriffene Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der aller Voraussicht nach auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht zwingen würde; in derartigen Fällen schließt der Zweck der Divergenzrevision, die Wahrung der Rechtseinheit sicherzustellen, nicht aus, daß der beschließende Senat im Interesse der Prozeßökonomie von der Ermächtigung zur Aufhebung und Zurückverweisung Gebrauch macht (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10; Beschluß vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170 ; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 7 B 73.96

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    Die Vermutung gilt also sowohl dann, wenn der Ausreisewillige in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis den Veräußerungsentschluß bereits vor Stellung des Ausreiseantrags gefaßt und den Vermögenswert nach Antragstellung veräußert hat (Beschluß vom 20. März 1996 - BVerwG 7 B 73.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 69), als auch für solche Fälle, in denen der Vermögenswert verkauft wurde, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (Beschluß vom 3. April 1998 - BVerwG 7 B 449.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 148; Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 03.04.1998 - 7 B 449.97

    Eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung für eine

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    Die Vermutung gilt also sowohl dann, wenn der Ausreisewillige in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis den Veräußerungsentschluß bereits vor Stellung des Ausreiseantrags gefaßt und den Vermögenswert nach Antragstellung veräußert hat (Beschluß vom 20. März 1996 - BVerwG 7 B 73.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 69), als auch für solche Fälle, in denen der Vermögenswert verkauft wurde, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (Beschluß vom 3. April 1998 - BVerwG 7 B 449.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 148; Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).
  • VG Dresden, 08.07.1999 - 1 K 1308/97
    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00
    BVerwG 7 B 26.00 VG 1 K 1308/97.
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    So ist die Aufzählung "Verkauf, Schenkung oder Verzicht" in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) ersichtlich nicht abschließend gemeint.
  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, die eine Zulassung der Revision unabhängig von dem unten zu behandelnden Verfahrensmangel rechtfertigen könnte (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15), ist nicht dargelegt.
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 B 8.20

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in einem

    Ein wesentlicher Aspekt dabei kann sein, inwieweit der gerügte und vorliegende Verfahrensfehler die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz infiziert (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 S. 11, vom 14. Oktober 1997 - 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170 und vom 29. August 2011 - 6 B 28.11 - Rn. 2; ebenso für die Divergenzrüge: BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2000 - 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 S. 46 und vom 4. September 2007 - 9 B 10.07 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 42 Rn. 3; vgl. auch Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2010, § 133 Rn. 86; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 133 Rn. 55 f.; Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 133 Rn. 75; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 133 Rn. 22).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 5.09

    Frequenz, Frequenzzuteilung, Vergabeanordnung, Frequenznutzungsplan,

    Ein Verfahrensverstoß liegt aber vor, wenn das Gericht Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seine Überzeugungsbildung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens stützt (s. nur Beschlüsse vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - VIZ 2000, 654 und vom 9. November 2006 - BVerwG 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48 S. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2021 - 4 BN 17.21

    Antragsbefugnis eines Planinnenliegers bei Bebauungsplanänderung, die auch sein

    Aus diesem Grund bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob (auch) die von der Antragstellerin erhobenen Divergenzrügen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) erfolgreich und ob die weiteren von der Antragstellerin erhobenen Verfahrensrügen ausreichend dargelegt sowie begründet gewesen wären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2000 - 7 B 26.00 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 S. 46 und vom 1. Juli 2020 - 4 BN 49.19 - [insoweit nicht in Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 221 abgedruckt] juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

    Da der Verfahrensfehler aller Voraussicht nach auch im Falle der Revisionszulassung insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht zwingen würde, bleibt der Zweck der Grundsatzrevision davon unberührt, dass der beschließende Senat im Interesse der Prozessökonomie von der Ermächtigung des § 133 Abs. 6 VwGO Gebrauch macht (Beschluss vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2024 - 4 BN 28.23
    Denn im Falle der Zulassung der Revision wäre wiederum die Zurückverweisung geboten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2000 - 7 B 26.00 - âEURŒBuchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 S. 46 und vom 27. September 2021 âEURŒ- 4 BN 17.21 - NVwZ 2022, 73 Rn. 11).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    In den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben.
  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 6.09

    Verteilung von Frequenzen; Unveränderter Fortbestand der Nutzungsbedingungen in

    Ein Verfahrensverstoß liegt aber vor, wenn das Gericht Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seine Überzeugungsbildung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens stützt (s. nur Beschlüsse vom 26. Juni 2000 BVerwG 7 B 26.00 VIZ 2000, 654 und vom 9. November 2006 BVerwG 1 B 134.06 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48 S. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05

    Anscheinsbeweis; Ausreise; ausreisewillige Miterbin; Erbengemeinschaft;

    Der Anscheinsbeweis gilt sowohl für die Tatsache, dass die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben, als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung (stRspr, vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 , vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 und Beschluss vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07

    Bemessung der Vergnügungssteuer nach den konkreten Aufwendungen des Spielers am

  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 117.01

    Wetzenstein-Ollenschläger muss Villa in Berlin-Mahlsdorf zurückgeben

  • BVerwG, 29.08.2011 - 6 B 28.11
  • BVerwG, 27.04.2007 - 7 B 2.07

    Inhalt des Überzeugungsgrundsatzes aus § 108 Abs. 1 S. 1

  • BVerwG, 25.06.2009 - 8 B 40.09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • BVerwG, 06.04.2004 - 7 B 105.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.02.2007 - 8 B 67.06

    Geltendmachung einer Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes wegen Übergehens

  • BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 29.05

    Anspruch auf Rückübertragung zweier Flurstücke - Ausschlussgrund für einen

  • BVerwG, 27.08.2002 - 8 B 20.02
  • BVerwG, 14.03.2001 - 7 B 155.00

    Revisionsgrund der Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von

  • BVerwG, 03.09.2001 - 7 B 51.01

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Klageerhebung - Auslegung des

  • BVerwG, 26.04.2001 - 7 B 24.01

    Auskehr des Erlöses aus dem Verkauf zweier Grundstücke - Anscheinsbeweis für eine

  • BVerwG, 10.10.2006 - 7 B 66.06
  • BVerwG, 13.06.2002 - 8 B 32.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
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